Echte Demokratie, Merkmale, Volksbegehren, Spenden, Kontakt
 

Spenden:


Mit den Spendengeldern finanzieren wir unseren Werbematerial, Internetprovider, Webseitenprogrammierung, Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und allfällige Rechtskosten.
(PS: Wir bekommen keine öffentlichen Gelder.)

Sie können uns Spenden über unser Konto zukommen lassen:

Bank: Volksbank Wien AG
Kontoinhaber: WIR für ÖSTERREICH
Bankkonto: IBAN: AT44 4300 0404 9898 3002
BIC: VBOEEATWW
 

Hinweise:
Bitte diese nachfolgenden Grenzen beim Spenden nicht überschreiten.
Danke an alle unsere Spender schon im Voraus.

* Anonyme Spenden muss eine Partei ab 500 Euro an den Rechnungshof melden. Qu.: § 6 Abs. 6 Punkt 8 Parteiengesetz.

* Spenden, deren Gesamtbetrag in einem Kalenderjahr (Rechenschaftsjahr) den Betrag von 2.500 Euro übersteigen, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen. Qu.: § 6 Abs. 4 Parteiengesetz.

* Pro Spender, gleichgültig ob es sich dabei um eine juristische oder eine natürliche Person handelt, sind pro Kalenderjahr Spenden an eine politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 nur in der Höhe von insgesamt € 7.500 zulässig. Qu. §6 Abs. 5 Parteiengesetz.

* Jede politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 darf pro Kalenderjahr höchstens Spenden im Gesamtwert von € 750.000 annehmen. Qu. §6 Abs. 1a Parteiengesetz.

* Spenden aus dem Ausland sind mittlerweile verboten. Qu.: § 6 Abs. 6 Punkt 6 Parteiengesetz.
 
 
 
 
 


www.echte-demokratie.at / Spenden