Gerichtsprozess beim Bundesverwaltungsgericht am 9.6.2021 in Wien, wegen
einer Postenbesetzung im Rechnungshof:
Der ehemalige Rechnungshofpräsident Dr.
Josef Moser hat bei der Besetzung einer Leitungsfunktion einem Bewerber
ernannt, der nur wenig Berufserfahrung bei der Gebarungskontrolle hatte
und keine nennenswerte Prüferfolge nachweisen konnte. Mit dieser Postenbesetzung
hat er einen wesentlich älteren Mitbewerber mit jahrzehntelanger Berufserfahrung,
ausgezeichneter Dienstbeschreibung und Prüfungserfolgen mit hunderten
Millionen Euro Einsparungen übergangen. Der übergangene Mitbewerber
MinR.i.R. RegR. Mag. Hoza, hat umfassendes Wissen auch in seinen rechtswissenschaftlichen
Artikeln auf seiner Website „https://manfred-hoza.jimdofree.com“
nachgewiesen. Er ist wegen seines Expertenwissens international anerkannt
und wurde auch zu Vorträgen ins Parlament in Bratislava und zum tschechischen
Senat in Prag eingeladen.
Wegen der sachlich nicht nachvollziehbaren
Personalentscheidung hat Mag. Manfred Hoza im April 2012 einen Antrag auf
Entschädigung wegen Altersdiskriminierung eingebracht. Seit diesem
Antrag sind mehrfachen rechtswidrigen Entscheidungen des Präsidenten
des Rechnungshofs - auch rechtswidrige Entscheidungen der Richterinnen
des Bundesverwaltungsgerichts - erfolgt, die auf eine beharrliche Rechtsverweigerung
schließen lassen. Dazu wurden folgende Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes
im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht: VwGH
2012/12/0165, Ra
2016/12/0069, Ra
2020/12/0006.
Mit letztgenannter VwGH-Entscheidung Ra 2020/12/0006
vom 01.09.2020 wurde das Erkenntnis der Richterin Mag. Daniela URBAN, LL.M
als rechtswidrig aufgehoben. Und dieselbe Richterin blieb nach der geltenden
Rechtslage weiterhin zuständig, um im weiteren Verfahren ihre Fehlentscheidung
zu korrigieren.
Man kann bei Anwendung des Hausverstandes
nicht erwarten, dass ein Richter seine eigene Fehlentscheidung im weiteren
Verfahren als solche erkennen will. Das war bei der Verhandlung am 09.06.2021
beim Bundesverwaltungsgericht in Wien auch deutlich merkbar.
Als Prozessbeobachter hat man den Eindruck
gewonnen, dass die Richterin eine weitere Gegnerin von Mag. Hoza war.
Beweisanträge von Mag. Hoza wurden von der Richterin abgelehnt
und von ihr selbst keine Fragen gestellt, die falsche Beweisaussagen von
Zeugen aufgedeckt hätten. Das ist aber Mag. Hoza mit seinen Fragen
an einen Zeugen gelungen. Dieser hatte bei einer früheren Zeugeneinvernahme
ausgesagt, dass bei Mag. Hoza keine erfolgreiche Verwendung vorgelegen
ist. Nach dem Hinweis auf seine ausgezeichnete Dienstbeschreibung hat Mag.
Hoza den Zeugen gefragt, wie er diese Dienstbeschreibung im Hinblick auf
seine Zeugenaussage sieht. Daraufhin hat der Zeuge
Mag. P. zugestanden, dass er Prüfungserfolge von Mag. Hoza
nicht in Abrede stellt.
Damit hat er selbst zugestanden, dass seine
frühere Zeugenaussage falsch war. Auch kann eine ausgezeichnete Dienstbeschreibung
als Beweis einer erfolgreichen Verwendung gelten. Die Fragen von Mag. Hoza
hätte vorweg bereits die Richterin stellen sollen, die doch zu einer
amtswegigen Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet war.
Mag. Hoza hat mit seinen Fragen an Zeugen
auch aufgezeigt, dass die Mitbewerber keine Einsparungserfolge nachgewiesen
haben, er hingegen Einsparungserfolge von mehreren hundert Millionen Euro.
Die Richterin hat auch zu den Einsparungserfolgen der Bewerber keine Fragen
gestellt. Ebenso hat die Richterin nicht nachgefragt, wie das Ausschreibungskriterium
„mehrjährige erfolgreiche Verwendung auf dem Gebiet der Kontrolle“
auszulegen war, ob nämlich konkret die Gebarungskontrolle gemeint
war. Dazu haben auch die Vertreter der Dienstbehörde nichts gesagt.
Es blieb bei Prozessbeobachtern der Eindruck, dass sich beim Rechnungshof
auch ein Zugschaffner unter Hinweis auf seine erfolgreiche Verwendung bei
der Fahrscheinkontrolle mit Erfolgsaussichten für eine Leitungsfunktion
bewerben kann.
Der ehemalige Präsident des Rechnungshofes
Dr. Josef Moser hat in seiner Zeugenaussage seine Personalentscheidung
allein mit dem Gutachten der von ihm eingesetzten Begutachtungskommission
begründet.
Dieses Gutachten der Begutachtungskommission
war aber offenkundig hinsichtlich der Punktevergabe falsch und insgesamt
sachlich nicht nachvollziehbar. Auch die Bundes-Gleichbehandlungskommission
hat festgestellt, dass sie mangels Nachvollziehbarkeit der Punktebewertung
nicht davon überzeugt werden konnte, dass die Postenbesetzung sachlich
gerechtfertigt war.
In seiner Zeugenaussage hat Dr. Josef Moser
erst nach Vorhalt von Mag. Hoza von zwei Schreiben des Präsidenten
an ihn wegen seiner rechtswissenschaftlichen Artikel ausgesagt, dass Mag.
Hoza auf diesen Gebieten ein Experte war. Der erfolgreiche Mitbewerber
wurde von keinem Zeugen als Experte bezeichnet. Die Richterin hat diese
Fragen nicht gestellt und insgesamt nicht den Eindruck vermittelt, dass
sie die bessere Eignung von Mag. Hoza darstellen will.
Letztlich hat Mag. Hoza darauf aufmerksam gemacht, dass ein neu im Rechnungshof aufgenommener Mitarbeiter bereits ab seinem ersten Tag im Rechnungshof gemäß einer Leitungsfunktion bezahlt wurde. Er hat den Zeugen Dr. Moser gefragt, ob er das wahrgenommen hat. Die Richterin hat die Frage nicht zugelassen und war offenkundig selbst nicht daran interessiert, ob es noch weitere unsachliche Postenbesetzungen im Rechnungshof gibt.
Zu Postenbesetzungen im Rechnungshof hat auch ein ehemaliger
Mitarbeiter einen Artikel verfaßt, der auf folgender Webseite veröffentlicht
ist:
=> https://www.fischundfleisch.com/mag-markus-inderst/willkommen-in-der-bananenrepublik-oder-doch-noch-nicht-22656
und Eva Pichler auf => https://mobbing-konkret.jimdofree.com/rechnungshof-rh/
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Als überzeugter demokratischer Bürger wünscht man sich objektiv nachvollzieh- bare Postenbesetzungen und auch Rechtsvorschriften, die eine solche ermöglichen und überprüfbar machen. Dass Dienstbehörden als Verfahrenspartei selbst als Richter über ihr eigenes Handeln zu entscheiden haben, kann keine objektive Rechtsprechung erwarten lassen. Ebensowenig die Tatsache, dass Richter bei Fehlentscheidungen im weiteren Verfahren dafür zuständig sind, über ihre eigene Fehlentscheidung neu zu entscheiden.
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braucht eine echte GEWALTENTRENNUNG:
www.echte-demokratie.at / Postenbesetzungen |